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   BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06   

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https://dejure.org/2008,8312
BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06 (https://dejure.org/2008,8312)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2008 - IX ZB 232/06 (https://dejure.org/2008,8312)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - IX ZB 232/06 (https://dejure.org/2008,8312)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Festlegung eines Zuschlags zur Regelvergütung eines Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung von Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache i.R.e. ...

  • Judicialis

    InsVV § 3 Abs. 1 Buchstabe a; ; InsO § 1 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 1 lit. a
    Erhöhung der Regelvergütung des Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten und von Anfechtungsfällen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06
    Eine erhebliche Beschäftigung des Insolvenzverwalters mit Aus- und Absonderungsgegenständen liegt vor, wenn ihn die darauf entfallende Tätigkeit über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen hat (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, WM 2006, 1687, 1692; BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, WM 2006, 530, 532 f).

    Ausschlaggebend ist der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 aaO; BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, NZI 2003, 603 f).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06
    Soweit die Rechtsbeschwerde gegen die Versagung eines Zuschlags sowohl hinsichtlich der Grundstücksveräußerung als auch hinsichtlich der Anfechtung von Rechtshandlungen unter dem Aspekt der grundsätzlichen Bedeutung (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) jeweils eigenständig eine Zulässigkeitsfrage formuliert, ist bereits den Darlegungsanforderungen nicht genügt, weil keine Ausführungen gemacht werden, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfragen umstritten sind (BGHZ 152, 182, 191).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06
    Eine erhebliche Beschäftigung des Insolvenzverwalters mit Aus- und Absonderungsgegenständen liegt vor, wenn ihn die darauf entfallende Tätigkeit über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen hat (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, WM 2006, 1687, 1692; BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, WM 2006, 530, 532 f).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus-

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06
    Ausschlaggebend ist der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 aaO; BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, NZI 2003, 603 f).
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05

    Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06
    Die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Führung eines Insolvenzanfechtungsprozesses entwickelten Maßstäbe (BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 f) sind entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde im Streitfall nicht einschlägig, weil davon auszugehen ist, dass es sich um einfach gelagerte Sachverhalte handelt.
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Gewährung eines Zuschlags wegen

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06
    Für eine nur nennenswerte Befassung, die nicht zu einem Mehrbetrag nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsO geführt hat, erhält er nichts (BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, WM 2007, 2303, 2304 f).
  • LG Erfurt, 22.01.2010 - 1 T 480/09

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der

    Für eine nur nennenswerte Befassung, die nicht zu einem Mehrbetrag nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsO geführt hat, erhält der Verwalter keinen Zuschlag (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - IX ZB 232/06).
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